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Betriebsorganisation Geschäftsbericht Mitgliederbereich Der Genossenschaftsgedanke Satzung Informationen
Die ersten Genossenschaften gründeten sich bereits im Jahre 1862 und haben seit 1867 eine gesetzliche Grundlage. Für Wohnungsgenossenschaften wie die unsere gilt, dass die Selbstverwaltung durch ihre Mitglieder und die Förderung ihrer Mitglieder im Mittelpunkt stehen.
Die Wohnungsnutzer schließen keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag ab. Für das Mietverhältnis gilt der genossenschaftliche Bestandsschutz. So auch bei uns!
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Leutragraben 1, 07743 Jena Tel: (0 36 41) 50 40
Fax: (0 36 41) 50 42 09 Email: wohnen@wgcarlzeiss.de
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