Wichtiger Hinweis zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen
Seit Anfang Oktober führen Banken bei Überweisungen eine sogenannte Empfängerüberprüfung durch...
Sehr geehrte Mitglieder,
seit Anfang Oktober führen Banken bei Überweisungen eine sogenannte Empfängerüberprüfung durch. Dabei wird der eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit den hinterlegten Kontodaten abgeglichen.
Je nach Bank fällt diese Prüfung sehr unterschiedlich aus:
- Schon kleine Abweichungen – zum Beispiel ein fehlendes Leerzeichen, nicht darstellbare Umlaute (ä, ö, ü) oder Sonderzeichen wie „..“ – können dazu führen, dass eine Abweichung gemeldet oder der Hinweis angezeigt wird, dass kein Abgleich möglich war.
- Wichtig: Die Überweisung kann in solchen Fällen trotzdem erfolgreich ausgeführt werden. Viele Banken optimieren ihre Prüfverfahren derzeit noch.
Bitte beachten Sie:
Wir als Wohnungsgenossenschaft „Carl Zeiss“ eG haben auf diese Prüfungen und die Art der Mitteilungen, die Sie von Ihrer Bank erhalten, keinen Einfluss. Die Empfängerüberprüfung liegt ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Bank.
Sollten Sie also beim Ausführen einer Überweisung einen Hinweis auf eine Namensabweichung oder einen fehlenden Abgleich erhalten, bedeutet das nicht, dass die Zahlung nicht ankommt. Achten Sie vor allem darauf, dass IBAN und Betrag korrekt sind.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Wohnungsgenossenschaft „Carl Zeiss“ eG (Tel.: 03641 / 504 – 0).
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre
Wohnungsgenossenschaft „Carl Zeiss“ eG