Engagieren Sie sich als Vertreter.Gestalten Sie unsere Zukunft mit!
Bei Genossenschaften mit über 1.500 Mitgliedern sieht die Satzung oft eine Vertreterversammlung vor, einfach weil die Willensbildung über eine Mitgliederversammlung sich ab einer entsprechenden Größe als nur noch begrenzt praktikabel erweist.
Vertretern in Genossenschaften kommt eine zentrale Rolle zu. In ihren Entscheidungen sind sie frei und lediglich der Satzung bzw. dem Gesetz verpflichtet. Sie tragen durch ihre Entscheidungen im Rahmen der Vertreterversammlung zum wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft bei.
Treten Sie für Ihre Interessen ein. Gestalten Sie Ihren Lebensraum.
Engagieren Sie sich als Vertreter für 2025 – 2030.
Sie wollen als Vertreter kandidieren oder kennen ein Mitglied, welches Sie uns empfehlen möchten? Dann nutzen Sie bitte das untenstehende Formular.
Weiterhin verweisen wir auf das Informationsblatt zum Datenschutz für Kandidaten bzw. Mitglieder der Vertreterversammlung, welches unter „Downloads“ zu finden ist.