Fragen und Antworten rund ums Wohnen und Sparen bei der WG „Carl Zeiss“ eGFAQs zum Wohnen und Sparen
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wohnen und Sparen bei der Wohnungsgenossenschaft auf einen Blick.
Häufige Fragen rund ums Wohnnen und Sparen bei der Wohnungsgenossenschaft „Carl Zeiss“ eG
1. Was ist eine Genossenschaft?
- Eine Wohnungs(-bau-)genossenschaft ist eine Selbsthilfeeinrichtung, die komfortablen und preiswerten Wohnraum schafft und bewirtschaftet. Die Genossenschaft baut, finanziert und verwaltet Wohnungen für ihre Mitglieder.
- Eine Genossenschaft basiert auf der Grundlage von Selbstverantwortung und Selbsthilfe und ist demokratisch organisiert. Gewinne fließen vorrangig in den Wohnungsbau, die Wohnungssanierung oder Gestaltung von Außenanlagen.
- Die ersten Genossenschaften gründeten sich bereits im Jahre 1862 und haben seit 1867 eine gesetzliche Grundlage. Für Wohnungsgenossenschaften wie unsere gilt, dass die Selbstverwaltung durch ihre Mitglieder und die Förderung ihrer Mitglieder im Mittelpunkt stehen.
- Die Wohnungsnutzer schließen keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag ab. Für das Mietverhältnis gilt der genossenschaftliche Bestandsschutz. So auch bei uns!
2. Wer ist die WG „Carl Zeiss“ eG?
Mitgliedschaft und Anteile
3. Wie werde ich Mitglied?
- Die Mitgliedschaft muss persönlich beantragt werden. Das geschieht in der Regel im Zusammenhang mit einem konkreten Mietangebot. Mitglieder beteiligen sich am Geschäftsguthaben der Genossenschaft mit den so genannten Genossenschaftsanteilen. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein Anteil zu 15,50 Euro zu zeichnen. Das Eintrittsgeld beträgt 30,00 Euro. Weitere Anteile richten sich nach dem Mietgegenstand.
4. Welche Vorteile habe ich als Mitglied?
- Dauerwohnrecht, damit Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
- Vererbbarkeit und Übertragbarkeit der Mitgliedschaft
- angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis
- soziale Sicherheit und Service rund ums Wohnen durch eigenen Sozial-, Hausmeister- und Havariedienst sowie eigenen Instandsetzungsbereich
- beachtliche Investitionen in Modernisierung und bauliche Instandsetzung
- Sicherung von vielen Arbeitsplätzen durch Aufträge an die lokale und regionale Handwerkerschaft und Dienstleistern
- Als Mitglied haben Sie außerdem die Möglichkeit Angebote unserer Spareinrichtung mit Attraktiven Zinssätzen zu nutzen
5. Wie sind die Anteile zu zahlen?
- Die Anteile sind zu überweisen.
- Über die Bankverbindung sowie die Höhe der zu zahlenden Anteile erhalten Sie eine Beitritts- und Beteiligungserklärung, in der alle für Sie relevanten Informationen stehen.
6. Wofür werden die Anteile verwendet?
- Das eingezahlte Geld der Anteile kommt der gesamten Genossenschaft zugute. Es wird für Sanierungen, Neubauten, Rücklagen usw. satzungsgemäß verwendet. Über die Verwendung entscheidet die Vertreterversammlung. Die Anteile werden bei uns fest angelegt auf ein Konto, welches nur Ihnen zusteht. Auf die „Geldanlage“ erhalten Sie eine jährliche Dividende, welche Ihnen ausgezahlt werden.
7. Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen und wann bekomme ich meine Anteile wieder?
- Die volle Mitgliedschaft kann nur dann gekündigt werden, wenn Sie keine Wohnung, Stellplatz, Garage oder sonstiges mehr angemietet haben.
- Sollten Sie alle Nutzungsverhältnisse gekündigt haben, können Sie eine separate Kündigung für Ihre Mitgliedschaft ausstellen. Die Vorlage dazu finden Sie hier
- Ihre Kündigung muss bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres eingehen und wird wirksam zum Ende des nächsten Jahres. Ihre Anteile bekommen Sie im darauffolgenden Sommer ausgezahlt.
- Kurz: Sollten Sie bis zum 31.12. dieses Jahres Ihre Mitgliedschaftskündigung einreichen, so bekommen Sie Ihre Anteile im Sommer des übernächsten Jahres ausgezahlt.
1. Wo und wie kann ich mich wohnungssuchend melden und wie vereinbare ich einen Besichtigungstermin?
Haben Sie Interesse an einer Wohnung so melden Sie sich bitte unter
wgcarlzeiss.ivm-professional.de/flat_help.php
Füllen Sie bitte den Interessentenbogen so genau wie möglich aus, damit wir Ihnen ein passendes Angebot zusenden können.
2. Was passiert mit meinem Interessentenbogen nach Anmeldung?
Wir nutzen Ihre Daten aus dem Interessentenbogen, um eine geeignete Wohnung für Sie zu finden. Sobald wir eine passende Wohnung gefunden haben, meldet sich ein Kundenbetreuer mit einem Angebot bei Ihnen.
3. In welchen Stadtteilen vermietet die Wohnungsgenossenschaft „Carl Zeiss“ eG Wohnungen?
Als größte Wohnungsgenossenschaft in Jena, verfügen wir über einen Wohnungsbestand von rund 6.500 Wohnungen
- 2.653 Lobeda
- 1.982 Winzerla
- 147 Stadt-Zentrum
- 1.183 Jena-Nord
- 169 Jena-Ost
- 30 Himmelreich
- 14 Dornburg
- 52 Camburg
- 191 Dorndorf-Steudnitz
4. Was für Wohnungen gibt es bei Ihnen?
Von der 1-Raum-Wohnung bis zu unseren 7-Raum-Wohnungen in den Erlenhöfen (ab 2024) ist alles vertreten.
5. Ich habe einen Wohnberechtigungsschein (WBS), haben Sie passende Wohnungen?
Wir haben Wohnungen, welche mit Wohnberechtigungsschein anmietbar sind. Diese befinden sich hauptsächlich in Lobeda. Zurzeit bauen wir Wohnungen mit Fördermitteln in Jena-Ost in den Erlenhöfen, die ab 2024 an WBS-Berechtigte vermietet werden.
6. Welche Unterlagen benötige ich, um eine Wohnung anzumieten?
Schön, dass Sie sich für eine Wohnung bei uns interessieren. Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen ein:
- Ausgefüllter Interessentenbogen unter wgcarlzeiss.ivm-professional.de/flat_help.php
- Einkommensnachweise (der letzten drei Monate)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Vorvermieter
- Ggfs. eine Bürgschaft, sollte Ihr Einkommen unter 1.200 Euro liegen oder Ihr Einkommen niedriger als das Dreifache der Miete sein
1. Wann und wie erfolgt die Wohnungsübergabe und wann bekomme ich die Schlüssel?
Die Wohnungsübergabe erfolgt digital spätestens am Tag, wo der Mietvertrag beginnt. Am Tag der Wohnungsübergabe erhalten Sie sämtliche Schlüssel durch Ihren Kundenbetreuer.
2. Wo muss ich meinen Strom anmelden?
Bei der Wohnungsübergabe lesen wir den zur Wohnung gehörenden Stromzähler mit Nummer und Stromzählerstand ab. Mit diesen Daten gehen Sie zu Ihrem bevorzugten Stromanbieter und melden für Ihre Wohnung den Strom an.
3. Wo kann ich meinen Kabel- und Telefonanschluss anmelden? Ist es möglich eine Sat-Schüssel anzubringen?
Unsere Häuser und Wohnungen sind an das vorhandene Netz der Firma Pÿur angeschlossen. Soweit ein Breitbandkabelanschluss in der Wohnung zur Verfügung steht, schließen Sie für die Nutzung auf eigene Kosten einen gesonderten Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Anbieter ab.
In der Wahl Ihres Telefonanbieters können Sie frei entscheiden, hier gibt es keine Pflicht einen bestimmten Anbieter zu nutzen.
Es ist nicht gestattet, eine Parabolantenne oder sonstige Antennen zu installieren.
4. Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Nutzungsgebühr erteilen?
Möchten Sie für Ihre Nutzungsgebühr ein SEPA-Lastschriftmandat verwenden, so teilen Sie dies Ihrem Kundenbetreuer mit.
5. Meine Bankverbindung hat sich geändert. Wen informiere ich darüber und in welcher Form?
Sollten sich Ihre Bankdaten geändert haben, so teilen Sie diese bitte unverzüglich in schriftlicher Form mit.
Zum Formular
6. Wie erreiche ich meinen Kundenbetreuer?
Ihren Kundenbetreuer erreichen Sie sowohl telefonisch als auch per E-Mail.
Ist Ihr Kundenbetreuer nicht erreichbar, weil er zum Beispiel Außentermine wahrnimmt, können Sie Ihr Anliegen auch unter 03641 5040 telefonisch mitteilen.
7. Havarie?
Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung durch Brand, Wasser, Explosion, Sturm u.a., die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen darstellt bzw. zur Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten, z.B. von Gebäuden, Gebäudeteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen führt.
Folgende „Störungen“ sind als Havarie zu werten:
- Elektrik
Hausanschluss defekt; gesamte Wohnung ohne Spannung (Sicherungen jedoch alle in Ordnung); spannungsführende Teile (Wände, Wanne, Rohrleitungen); elektrische Brände in Schaltern, Steck- und Abzweigdosen sowie Kabelbrände (starke Geruchsbelästigung und Rauchentwicklung). - Wasser
Wassereinbruch durch die Decke/den Schacht; Rohrbruch; Hauptsperrventil in der Wohnung lässt sich nicht schließen; defekte Panzerschläuche an Mischbatterien oder ähnliches. - Verstopfungen
Grundleitung und Fallstrang verstopft (nichtzutreffend bei Verstopfungen innerhalb der Wohnung z. B. in Spüle, Waschtisch, Badewanne und WC). - Heizung
Fernwärmerohrsystem oder Heizkörper geplatzt; stark undichter Heizkörper; Ausfall der gesamten Heizung (nicht bei einzelnen Heizkörpern).
Eine Havarie ist ein Reparaturdienst außerhalb unserer Sprechzeiten, d.h. außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, am Wochenende und bei Feiertagen.
Bitte rufen Sie den Havariedienst unter der Telefonnummer: 0800 0504–222 an.
8. Ich kann meine Miete/Betriebskostenabrechnung nicht bezahlen. Wie soll ich mich verhalten?
Sie sind mit der Zahlung Ihrer Miete in Verzug geraten? Bitte verlieren Sie keine Zeit! Sprechen Sie unverzüglich Ihren Kundenbetreuer an.
Gemeinsam finden wir eine Lösung – zum Beispiel eine Vereinbarung zur Ratenzahlung.
9. Mein Partner soll bei mir in die Wohnung einziehen, wo muss ich das melden?
Stellen Sie sich zunächst die Frage, als was Ihr Partner mit einziehen möchte.
Möchten Sie, dass er mit im Nutzungsvertrag steht, soll er nur ein Mitbewohner in der Wohnung sein. Folgende Unterlagen benötigen wir:
Einzug im Nutzungsvertrag:
- Angaben zu Namen, Geburtsdatum, E-Mail, Telefonnummer
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- und Ihr Partner muss eine Mitgliedschaft von 15,50 € erwerben.
Einzug als Mitbewohner:
- Angaben zu Namen, Geburtsdatum, E-Mail, Telefonnummer.
10. Ich möchte meine Wohnung untervermieten, ist das möglich?
Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht verboten, jedoch müssen wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Untervermietung überprüfen. Bitte Füllen Sie dazu unseren Antrag für Untervermietung aus und lassen Sie uns diesen zukommen. Nach Eingang und Prüfung melden wir uns bei Ihnen.
11. Ich habe einen Schaden in meiner Wohnung festgestellt, wo kann ich eine Reparatur melden?
Bitte melden Sie alle Schäden an Ihren Kundenbetreuer, er wird die zuständigen Firmen beauftragen oder ggfs. einen Hausmeister vorbei schicken, der bereits den Schaden beheben kann oder genauer spezifizieren kann, was genau defekt ist.
12. Ich habe meinen Schlüssel verloren bzw. benötige weitere Schlüssel, was mache ich jetzt?
Falls Sie Ihren Schlüssel verloren haben, ist das nicht schlimm. Das passiert. Sollten Sie jetzt neue Schlüssel brauchen, dann melden Sie sich einfach bei Ihrem Kundenbetreuer. Da wir mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Nutzer und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung handeln, bedarf es der vorherigen Zustimmung der Genossenschaft, wenn man einen neuen Schlüssel anfertigen lassen will.
13. Mein Nachbar ist zu laut. Was kann ich dagegen tun?
Unsere Empfehlung:
Sprechen Sie Ihren Nachbarn freundlich an und bitten ihn um Rücksichtnahme. Das direkte Gespräch kann mehr bewirken als Sie denken. Sollte Ihr Nachbar trotz Ihrer freundlichen Bitte sein Verhalten nicht ändern oder Sie möchten aus irgendwelchen Gründen nicht persönlich mit ihm sprechen, kümmern wir uns um Ihr Anliegen.
Wichtig:
Bitte führen Sie ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Art der Ruhestörung und übergeben uns dies. Nur so können wir wirksam etwas gegen die Ruhestörung unternehmen. Eventuell fühlen sich auch andere Hausbewohner belästigt, die ebenfalls als Zeugen unterschreiben möchten. Selbstverständlich behandeln wir alle Daten und Informationen streng vertraulich. Das Protokoll senden Sie uns bitte in Schriftform mit einer schriftlichen Beschwerde zu. Danach werden wir mit dem Nachbar in Kontakt treten.
14. Darf ich auf meinem Balkon braten/grillen?
Das Braten/Grillen ist nur mit einem Elektrogrill gestattet, sofern die anderen Mieter sich nicht durch Geruchsbelästigung gestört fühlen.
15. Darf ich mir ein Haustier anschaffen?
Grundsätzlich sind Kleintiere, Hunde und Katzen nicht verboten. Für die Anschaffung einer Katze und/oder eines Hundes bedarf es aber einer Tiergenehmigung von uns. Sprechen Sie vorher immer mit Ihrem Vermieter, ob diese Art von Haustier zugelassen ist.
1. Was sind Betriebskosten?
Die Betriebskosten sind alle anfallende Kosten, die während der Nutzung eines Jahres für die Immobilie entstehen. Darunter zählen Wasser, Beleuchtung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Schornsteinfeger-Gebühren und andere Posten. Diese werden monatlich von Ihrer Miete eingezogen. Sind die Kosten am Ende des Jahres niedriger als Ihre Vorauszahlungen, so bekommen Sie für diesen Teil Ihrer Jahresabrechnung Ihren Anteil ausgezahlt. Sind die Kosten höher, erhalten Sie eine Nachberechnung.
2. Wann bekomme ich meine Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr?
Einmal pro Jahr erhalten unsere Mieter für ihre Wohnung eine Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr.
Aus logistischen Gründen ist es leider nicht möglich, die Betriebskostenabrechnung für alle rund 6.500 Mieter gleichzeitig zu erstellen, weshalb es zu unterschiedlichen Zustellungsterminen kommt.
Wir bemühen uns, schnellstmöglich Ihre Abrechnung fertig zu haben und Ihnen zukommen zulassen.
3. Meine Betriebskostenabrechnung ist falsch, was nun?
Schreiben Sie uns, dass der Abrechnung widersprechen und nennen Sie uns die konkreten Gründe. Wir werden Ihren Widerspruch prüfen und treten anschließend mit Ihnen in Kontakt.
4. Betriebs-/Heizkosten sparen – aber wie?
- Stellen Sie am Thermostatventil Ihres Heizkörpers eine gleichbleibende Temperatur ein, dann regelt der Thermostat die Raumtemperatur vollautomatisch. Die gewünschte Raumtemperatur wird konstant gehalten, ohne dass Sie nochmals das Thermostatventil betätigen müssen.
- Heizen Sie Ihre Wohnräume nicht „nach Bedarf“, denn wenn Sie das Thermostatventil ständig auf eine höhere oder niedrigere Temperatur einstellen, führt dies zu deutlich erhöhten Heizkosten.
- Wenn ein kühler Raum neu erwärmt werden muss, kostet das mehr Energie, als wenn Sie die Temperatur in Ihren Räumen in etwa konstant halten! Sie sparen keine Heizenergie, wenn Sie den Thermostatregler ständig verstellen – im Gegenteil.
- Stellen Sie eine gleichmäßige Temperatur am Thermostatventil Ihrer Heizkörper ein. Beheizen Sie jeden Raum separat. Halten Sie die Türen zu nicht geheizten Räumen geschlossen.
5. Wie bekomme ich mein Guthaben ausgezahlt? Wo muss ich meine Nachzahlung hin zahlen?
- Wenn Sie noch Nutzer der Wohnung sind und ein SEPA-Mandat haben, müssen Sie sich um nichts kümmern. Die Verrechnung erfolgt automatisch.
- Sollte kein Mandat vorliegen, bitten wir Sie die Miete automatisch anzupassen und Guthaben zu verrechnen bzw. die Nachzahlung auf die in der Betriebskostenabrechnung benannte Bankverbindung zu überweisen.
- Sie sind bereits ausgezogen und haben ein Guthaben? Dann übersenden Sie uns bitte schriftlich Ihre Bankverbindung, damit wir die Auszahlung vornehmen können.
1. Wer kann Mitglied werden?
Gemäß §3 unserer Satzung kann Mitglied werden:
- natürliche Personen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Mitgliedschaft ihren Wohnsitz in Thüringen haben oder unmittelbar erwerben
- Personenhandelsgesellschaften,
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie
- Wohnungseigentümergemeinschaften.
Investierende Mitglieder sind nicht zugelassen.
2. Wie kann ich Mitglied werden?
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei unseren Kundenberatern.
3. Wie kann ich meine Anteile einzahlen?
Im Rahmen Ihrer Beitritts- und Beteiligungserklärung erhalten Sie Ihre persönliche Bankverbindung zur Überweisung der Genossenschaftsanteile. Alternativ können Sie Ihre Anteile mittels Girokarte per ec-cash vor Ort bezahlen.
4. Kann ich zusätzliche Anteile erwerben?
Gemäß unserer Satzung steht es Ihnen frei, bis zu max. 150 weitere, freiwillige Anteile zu erwerben.
5. Wie kann ich meine Anteile kündigen?
Die Kündigung Ihrer Anteile bedarf der Schriftform mit Ihrer Unterschrift und ist im Original einzureichen. Eine Zustellung per Fax oder Email ist nicht ausreichend. Die jeweiligen Kündigungsfristen sind gem. Satzung zu beachten.
6. Wann bekomme ich mein Geld wieder?
Bei der Rückzahlung des Auseinandersetzungsguthabens unterscheidet man wie folgt:
Pflichtanteile: Ist die Kündigung bis zum 31.12.d.lfd. Jahres erfolgt, wird diese zum Ende des Folgejahres wirksam und im Sommer des darauffolgenden Jahres erfolgt die Rückzahlung nach der Vertreterversammlung bis zum 30.06.
Beispiel: Kündigung erfolgt am 16.11.2021, wird wirksam zum 31.12.2022 – Rückzahlung erfolgt spätestens zum 30.06.2023
Freiwillige Anteile: Ist die Kündigung bis zum 30.09.d.lfd.J. erfolgt, wird sie zum Jahresende wirksam und im Sommer des darauffolgenden Jahres erfolgt die Rückzahlung nach der Vertreterversammlung bis zum 30.06.
Beispiel: Kündigung erfolgt am 11.08.2021, wird wirksam zum 31.12.2021 – Rückzahlung erfolgt spätestens zum 30.06.2022
7. Bekomme ich Dividende?
Auf der jährlichen Vertreterversammlung wird die Gewinnverwendung und damit verbunden die Zahlung einer möglichen Dividende entschieden. Ein Anspruch auf Dividendenzahlung besteht nicht.
8. Muss ich auf Dividenden Steuern zahlen?
Dividenden sind steuerpflichtige Einkünfte. Gern können Sie im Rahmen Ihres gesetzlichen Freibetrages einen Freistellungsauftrag bei uns erteilen und damit den Steuerabzug verhindern. Entsprechende Vordrucke finden Sie unter den Downloads.
9. Bekomme ich automatisch eine Jahressteuerbescheinigung?
Nein, eine Steuerbescheinigung erhalten Sie nur auf Verlangen.
10. Bekomme ich automatisch eine Dividendenmitteilung?
Nein, auch diese bekommen Sie nur auf Verlangen.
11. Was ist zu tun, wenn das Mitglied stirbt?
Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Todesfall eingetreten ist. Das Auseinandersetzungsguthaben geht auf die Erben über. Daher ist zusätzlich zur Sterbeurkunde ein Erbnachweis zu erbringen. Dies gilt auch für Ehepartner.
Hat das Mitglied bereits zu Lebzeiten einen Vertrag zu Gunsten Dritter hinterlegt, geht bei Vorlage der Sterbeurkunde das Guthaben an den Begünstigten Dritten über.
Vereinbaren Sie bitte zeitnah einen Termin mit unseren Kundenbetreuern. Wir helfen Ihnen in der schweren Zeit gerne weiter.
Übrigens: Wir empfehlen allen Mitgliedern rechtzeitig vorzusorgen und entsprechende Vorkehrungen mittels Testament und/oder Vertrag zu Gunsten Dritter zu treffen.
1. Wer kann die Spareinrichtung in der WG „Carl Zeiss“ e.G. nutzen?
Jedes wohnende Mitglied unserer Genossenschaft und dessen Angehörige 1. Grades gem. § 15 AO kann unsere Spareinrichtung nutzen. Dazu ist der Erwerb weiterer 9 Pflichtanteile Voraussetzung.
2. Wie sicher sind Spareinrichtungen von Wohnungsgenossenschaften in Deutschland?
Sehr sicher. In Deutschland hat noch nie eine Spareinrichtung Insolvenz anmelden müssen. Die erste Genossenschaft wurde bereits 1885 gegründet.
3. Ist mein Erspartes verloren, wenn die WG „Carl Zeiss“ e.G. in die Insolvenz geht?
Nein, denn falls es jemals soweit kommen sollten, kann der Selbsthilfefonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. eingreifen. Darüber hinaus haftet die Genossenschaft mit Ihrem gesamten Vermögen.
4. Wie können Sparverträge geschlossen werden?
Sparverträge können nur persönlich vor Ort in der Spareinrichtung abgeschlossen werden. Ein Abschluss ist weder online noch per Post möglich.
5. Können Großeltern Sparverträge für Ihre Enkel abschließen?
Nein, Sparverträge können nur durch die gesetzlichen Vertreter des Kindes abgeschlossen werden. Im Anschluss können die Großeltern Guthaben überweisen oder regelmäßige Sparraten leisten.
6. Welche Unterlagen werden zur Kontoeröffnung benötigt?
Wir benötigen von jedem Kontoinhaber die Vorlage eines gültigen Personalausweises und Ihre Steuer-ID. Sollten Sie sich mit einem Reisepass ausweisen, ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen.
Bei Minderjährigen ist die Vorlage der Geburtsurkunde, ein Nachweis zum Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern sowie die Steuer-ID des Kindes und die seiner Eltern notwendig.
Auch hier müssen die Ausweisdokumente der Eltern vorgelegt werden.
7. Bekomme ich jederzeit meine Spareinlagen zurück oder gibt es Wartefristen?
Ihr Geld bekommen Sie selbstverständlich wieder zurück. Dabei sind die vertraglichen Vereinbarungen zu berücksichtigen. Beachten Sie besonders die 3-monatige Kündigungsfrist bei Beträgen > 2.000,00 € pro Monat auf unseren Aktivsparkonten.
8. Wie kann ich Geld ein und auszahlen?
Wir führen unsere Spareinrichtung bargeldlos. Für Einzahlungen erhalten Sie im Rahmen der Kontoeröffnung Ihre persönliche IBAN für jedes einzelne Sparbuch. Damit können Sie bequem von Ihrem Girokonto per Überweisung oder Dauerauftrag Ihr Sparkonto befüllen.
Für Verfügungen ist die Vorlage des Sparbuches in der Geschäftsstelle zwingend erforderlich.
Wir überweisen Ihnen den gewünschten Betrag zurück auf Ihr Girokonto. Ein Transfer auf Konten Dritter ist nicht zulässig.
9. Muss ich mein Sparbuch regelmäßig nachtragen lassen?
Nein. Sie können Ihr Sparbuch in den von Ihnen gewünschten Abständen bei uns vorlegen und die Eintragungen aktualisieren lassen. Spätestens bei der nächsten Verfügung wird alles nachgetragen.
10. Mein Sparplan bzw. meine Festzinsvereinbarung läuft aus, was muss ich tun?
Wir informieren Sie rechtzeitig schriftlich über die anstehende Fälligkeit Ihrer Sparanlagen und empfehlen Ihnen die schriftliche Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Verfügungswunsch.
Sollten Sie den Betrag weiterhin bei uns anlegen wollen, ist keine separate Kündigung erforderlich.
Nach Ablauf wandelt sich Ihre Geldanlage vertragsgemäß in ein aktiv-Sparbuch zum aktuellen Zinssatz um. Hier verbleibt das Geld solange, bis Sie sich bei uns melden und wir eine Folgevereinbarung treffen oder Ihren Kontolöschungswunsch erhalten.
11. Was geschieht, wenn ich mein Sparbuch bzw. Urkunde verliere?
Teilen Sie uns Ihren Verlust schnellstmöglich in Schriftform. Wir werden das Sparbuch entsprechend sperren. Nach Ablauf von 3 Monaten wird das jeweilige Sparbuch für kraftlos erklärt und eine Neues ausgestellt. Das damit anfallende Entgelt finden Sie im aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt.
12. Bekomme ich automatisch eine Jahressteuerbescheinigung zugesandt?
Nein, diese wird nur auf Verlangen kostenlos ausgestellt. Zweitschriften sind gem. Preis-und Leistungsverzeichnis gebührenpflichtig.
13. Kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen?
Sie können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen einen Freistellungsauftrag für Zins- und Kapitalerträge (auch Dividenden) erteilen. Dazugehörige Formulare finden Sie auf unserer Homepage. Diese sind vollständig ausgefüllt im Original unterschrieben einzureichen. Eine rückwirkende Freistellung kann nicht berücksichtigt werden, sobald ein Steuerabzug erfolgt ist.
14. Kann ich Jemanden bevollmächtigen?
Ja, vereinbaren Sie dazu einen persönlichen Termin zusammen mit der Person, der Sie vertrauen und Vollmacht erteilen möchten.
Wir stellen dazu spezielle Bankvollmachtformulare bereit. Sie benötigen jeweils Ihren gültigen Ausweis und die Steuer-ID des Bevollmächtigten bei der Einrichtung der Vollmacht.
Übrigens: Auch das Bundesjustizministerium rät, Bankvollmachten immer direkt bei der jeweiligen Bank zu unterzeichnen.
15. Was ist zu tun, wenn der Kontoinhaber stirbt?
Gemeinschaftskonten werden auf den überlebenden Ehegatten bei Vorlage der Sterbeurkunde umgeschrieben und durch ihn fortgeführt.
Bei Einzelkonten geht das Sparguthaben rechtmäßig auf die Erben des Verstorbenen über. Dazu ist ein entsprechender Erbnachweis sowie die Sterbeurkunde vorzulegen.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unseren Kundenberatern der Spareinrichtung. Wir helfen Ihnen gern weiter.
An dieser Stelle empfehlen wir allen Kunden rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen und sich über Vollmachten und Erbschaftsregelungen zu informieren.